Minijob Jobs in Wilhelmsburg: Finde den besten Minijob in der Nähe von Wilhelmsburg!

1 Minijobs gefunden
Job 1
SPIE EPH GmbHMinijob

Minijob in Wilhelmsburg: Elektroniker / Technische Sachbearbeitung m/w/d (Job Id #30-1-7c28475b-7172-48e2-8469-470bd7cc57bf)  

SPIE EPH GmbH

Minijob in Wilhelmsburg - Bonjour, Servus, Grüezi und Hallo, wir sind SPIE Germany Switzerland Austria. Wir - das sind 20.000 Technikbegeisterte an 250 Standorten in Deutschland, der Schweiz, Österreich und darüber hinaus, die sich gemeinsam mit unseren Kunden für eine klimafreundliche und digitale Zukunft stark machen. Mit


Sollen wir automatisch für Dich weitersuchen?

Wir finden für Dich den besten Minijob in der Nähe von Wilhelmsburg! Unser Jobagent sendet Dir tagesaktuell die neuesten Stellenangebote – völlig kostenlos und bequem per E-Mail.


Minijob - kurz und knapp!

Was ist ein Minijob?

Ein Minijob, z.B. in Wilhelmsburg, ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der besondere Regelungen bezüglich Sozialversicherungspflicht und Steuerrecht bestehen.

Welche Arten von Minijobs gibt es?

Es gibt zwei Arten von Minijobs:

  • Am häufigsten ist in Wilhelmsburg die geringfügige Beschäftigung mit einer Verdienstgrenze von durchschnittlich 556 Euro im Monat (Minijob).
  • Die kurzfristige Beschäftigung (kurzfristiger Minijob). Ein kurzfristiger Minijob in Wilhelmsburg wird nicht regelmäßig sondern nur gelegentlich ausgeübt und die Höhe des Verdienstes ist nicht begrenzt.

Wieviele Stunden darf man in einem geringfügigen Minijob arbeiten?

Die Zahl der Stunden, die Minijobber monatlich in Wilhelmsburg arbeiten dürfen, hängt von ihrem Stundenlohn ab. Auch für Minijobs gilt der gesetzliche Mindestlohn.

Wie lange kann man einen kurzfristigen Minijob in Wilhelmsburg ausüben?

In einem kurzfristigen Minijob kann man u.a. in Wilhelmsburg maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Jahr beschäftigt sein.

Welche Vorteile bieten Minijobs in Wilhelmsburg?

Minijobs bieten Arbeitnehmern in Wilhelmsburg die Möglichkeit, flexibel zu arbeiten, ohne der Sozialversicherungspflicht zu unterliegen, solange die festgelegten Einkommensgrenzen und Dauerbeschränkungen eingehalten werden.