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Minijob - kurz und knapp!
Was ist ein Minijob?
Ein Minijob, z.B. in Gau-Weinheim, ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der besondere Regelungen bezüglich Sozialversicherungspflicht und Steuerrecht bestehen.
Welche Arten von Minijobs gibt es?
Es gibt zwei Arten von Minijobs:
- Am häufigsten ist in Gau-Weinheim die geringfügige Beschäftigung mit einer Verdienstgrenze von durchschnittlich 556 Euro im Monat (Minijob).
- Die kurzfristige Beschäftigung (kurzfristiger Minijob). Ein kurzfristiger Minijob in Gau-Weinheim wird nicht regelmäßig sondern nur gelegentlich ausgeübt und die Höhe des Verdienstes ist nicht begrenzt.
Wieviele Stunden darf man in einem geringfügigen Minijob arbeiten?
Die Zahl der Stunden, die Minijobber monatlich in Gau-Weinheim arbeiten dürfen, hängt von ihrem Stundenlohn ab. Auch für Minijobs gilt der gesetzliche Mindestlohn.
Wie lange kann man einen kurzfristigen Minijob in Gau-Weinheim ausüben?
In einem kurzfristigen Minijob kann man u.a. in Gau-Weinheim maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Jahr beschäftigt sein.
Welche Vorteile bieten Minijobs in Gau-Weinheim?
Minijobs bieten Arbeitnehmern in Gau-Weinheim die Möglichkeit, flexibel zu arbeiten, ohne der Sozialversicherungspflicht zu unterliegen, solange die festgelegten Einkommensgrenzen und Dauerbeschränkungen eingehalten werden.
Arbeitsmarkt in Gau-Weinheim
Unternehmen in Gau-Weinheim
Die Anzahl der Unternehmen in einer Stadt ist ein entscheidender Faktor für die Vielfätigkeit der regionalen Beschäftigungsmöglichkeiten wie z.B. Minijobs. In Gau-Weinheim bieten 22 Betriebe unterschiedliche Jobs und Karriemöglichkeiten.
Geringfügig entlohnte Beschäftigte in Gau-Weinheim
In Gau-Weinheim sind geringfügige Beschäftigungen eine übliche Beschäftigungsform (z.B. als Minijob). Insgesamt sind 33 Berufstätige geringfügig beschäftigt. 17 Personen arbeiten ausschließlich in einem Minijob. 16 Minijobber gehen einer geringfügigen Beschäftigung parallel zu ihrem Hauptberuf nach.
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Gau-Weinheim
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse ermöglichen den uneingeschränkten Zugang zu bestehenden Sozialleistungen. Sie können sowohl in Vollzeit, Teilzeit oder als Midijob ausgeübt werden und bei Bedarf mit zusätzlichen geringfügigen Beschäftigungen wie Minijobs ergänzt werden. In Gau-Weinheim sind 267 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gemeldet. 135 Beschäftigte sind männlich, 132 der gemeldeten Arbeitsstellen werden von Frauen besetzt. 235 Pendler arbeiten regelmäßig außerhalb von Gau-Weinheim, 82 einpendelnde Arbeitnehmer wohnen in einer anderen Kommune.
Gau-Weinheim in Zahlen
| Ort | Gau-Weinheim |
|---|---|
| Bundesland | Rheinland-Pfalz |
| Amtl. Gemeindeschlüssel | 07331033 |
| Einwohnerzahl | 624 |
| Fläche | 3,91 km² |
| Bevölkerungsdichte | 2.462 Einwohner je km² |
Datenquellen:
Gemeindeverzeichnis GV-ISys, Statistisches Bundesamt (Destatis), 2024Gemeindedaten der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach Wohn- und Arbeitsort, Statistik der Bundesagentur für Arbeit, 2024
Geringfügig entlohnte Beschäftigte nach Arbeits- und Wohnort (Jahreszahlen), Statistik der Bundesagentur für Arbeit, 2024
