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Minijob - kurz und knapp!
Was ist ein Minijob?
Ein Minijob, z.B. in Flachslanden, ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der besondere Regelungen bezüglich Sozialversicherungspflicht und Steuerrecht bestehen.
Welche Arten von Minijobs gibt es?
Es gibt zwei Arten von Minijobs:
- Am häufigsten ist in Flachslanden die geringfügige Beschäftigung mit einer Verdienstgrenze von durchschnittlich 603 Euro im Monat (Minijob).
- Die kurzfristige Beschäftigung (kurzfristiger Minijob). Ein kurzfristiger Minijob in Flachslanden wird nicht regelmäßig sondern nur gelegentlich ausgeübt und die Höhe des Verdienstes ist nicht begrenzt.
Wieviele Stunden darf man in einem geringfügigen Minijob arbeiten?
Die Zahl der Stunden, die Minijobber monatlich in Flachslanden arbeiten dürfen, hängt von ihrem Stundenlohn ab. Auch für Minijobs gilt der gesetzliche Mindestlohn.
Wie lange kann man einen kurzfristigen Minijob in Flachslanden ausüben?
In einem kurzfristigen Minijob kann man u.a. in Flachslanden maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Jahr beschäftigt sein.
Welche Vorteile bieten Minijobs in Flachslanden?
Minijobs bieten Arbeitnehmern in Flachslanden die Möglichkeit, flexibel zu arbeiten, ohne der Sozialversicherungspflicht zu unterliegen, solange die festgelegten Einkommensgrenzen und Dauerbeschränkungen eingehalten werden.
Arbeitsmarkt in Flachslanden
Unternehmen in Flachslanden
Die Anzahl der Unternehmen in einer Stadt ist ein entscheidender Faktor für die Vielfätigkeit der regionalen Beschäftigungsmöglichkeiten wie z.B. Minijobs. In Flachslanden bieten 65 Betriebe unterschiedliche Jobs und Karriemöglichkeiten.
Geringfügig entlohnte Beschäftigte in Flachslanden
In Flachslanden sind geringfügige Beschäftigungen eine übliche Beschäftigungsform (z.B. als Minijob). Insgesamt sind 261 Berufstätige geringfügig beschäftigt. 106 Personen arbeiten ausschließlich in einem Minijob. 155 Minijobber gehen einer geringfügigen Beschäftigung parallel zu ihrem Hauptberuf nach.
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Flachslanden
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse ermöglichen den uneingeschränkten Zugang zu bestehenden Sozialleistungen. Sie können sowohl in Vollzeit, Teilzeit oder als Midijob ausgeübt werden und bei Bedarf mit zusätzlichen geringfügigen Beschäftigungen wie Minijobs ergänzt werden. In Flachslanden sind 1.087 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gemeldet. 582 Beschäftigte sind männlich, 505 der gemeldeten Arbeitsstellen werden von Frauen besetzt. 911 Pendler arbeiten regelmäßig außerhalb von Flachslanden, 252 einpendelnde Arbeitnehmer wohnen in einer anderen Kommune.
Flachslanden in Zahlen
| Ort | Flachslanden |
|---|---|
| Bundesland | Bayern |
| Amtl. Gemeindeschlüssel | 09571146 |
| Einwohnerzahl | 2.434 |
| Fläche | 40,93 km² |
| Bevölkerungsdichte | 41 Einwohner je km² |
Datenquellen:
Gemeindeverzeichnis GV-ISys, Statistisches Bundesamt (Destatis), 2024Gemeindedaten der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach Wohn- und Arbeitsort, Statistik der Bundesagentur für Arbeit, 2024
Geringfügig entlohnte Beschäftigte nach Arbeits- und Wohnort (Jahreszahlen), Statistik der Bundesagentur für Arbeit, 2024
