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Minijob - kurz und knapp!
Was ist ein Minijob?
Ein Minijob, z.B. in Bismark (Altmark), ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der besondere Regelungen bezüglich Sozialversicherungspflicht und Steuerrecht bestehen.
Welche Arten von Minijobs gibt es?
Es gibt zwei Arten von Minijobs:
- Am häufigsten ist in Bismark (Altmark) die geringfügige Beschäftigung mit einer Verdienstgrenze von durchschnittlich 556 Euro im Monat (Minijob).
- Die kurzfristige Beschäftigung (kurzfristiger Minijob). Ein kurzfristiger Minijob in Bismark (Altmark) wird nicht regelmäßig sondern nur gelegentlich ausgeübt und die Höhe des Verdienstes ist nicht begrenzt.
Wieviele Stunden darf man in einem geringfügigen Minijob arbeiten?
Die Zahl der Stunden, die Minijobber monatlich in Bismark (Altmark) arbeiten dürfen, hängt von ihrem Stundenlohn ab. Auch für Minijobs gilt der gesetzliche Mindestlohn.
Wie lange kann man einen kurzfristigen Minijob in Bismark (Altmark) ausüben?
In einem kurzfristigen Minijob kann man u.a. in Bismark (Altmark) maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Jahr beschäftigt sein.
Welche Vorteile bieten Minijobs in Bismark (Altmark)?
Minijobs bieten Arbeitnehmern in Bismark (Altmark) die Möglichkeit, flexibel zu arbeiten, ohne der Sozialversicherungspflicht zu unterliegen, solange die festgelegten Einkommensgrenzen und Dauerbeschränkungen eingehalten werden.
Arbeitsmarkt in Bismark (Altmark)
Unternehmen in Bismark (Altmark)
Die Anzahl der Unternehmen in einer Stadt ist ein entscheidender Faktor für die Vielfätigkeit der regionalen Beschäftigungsmöglichkeiten wie z.B. Minijobs. In Bismark (Altmark) bieten 192 Betriebe unterschiedliche Jobs und Karriemöglichkeiten.
Geringfügig entlohnte Beschäftigte in Bismark (Altmark)
In Bismark (Altmark) sind geringfügige Beschäftigungen eine übliche Beschäftigungsform (z.B. als Minijob). Insgesamt sind 289 Berufstätige geringfügig beschäftigt. 161 Personen arbeiten ausschließlich in einem Minijob. 128 Minijobber gehen einer geringfügigen Beschäftigung parallel zu ihrem Hauptberuf nach.
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Bismark (Altmark)
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse ermöglichen den uneingeschränkten Zugang zu bestehenden Sozialleistungen. Sie können sowohl in Vollzeit, Teilzeit oder als Midijob ausgeübt werden und bei Bedarf mit zusätzlichen geringfügigen Beschäftigungen wie Minijobs ergänzt werden. In Bismark (Altmark) sind 3.290 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gemeldet. 1.734 Beschäftigte sind männlich, 1.556 der gemeldeten Arbeitsstellen werden von Frauen besetzt. 2.420 Pendler arbeiten regelmäßig außerhalb von Bismark (Altmark), 731 einpendelnde Arbeitnehmer wohnen in einer anderen Kommune.
Bismark (Altmark) in Zahlen
| Ort | Bismark (Altmark) |
|---|---|
| Bundesland | Sachsen-Anhalt |
| Amtl. Gemeindeschlüssel | 15090070 |
| Einwohnerzahl | 7.899 |
| Fläche | 289,49 km² |
| Bevölkerungsdichte | 289 Einwohner je km² |
Datenquellen:
Gemeindeverzeichnis GV-ISys, Statistisches Bundesamt (Destatis), 2024Gemeindedaten der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach Wohn- und Arbeitsort, Statistik der Bundesagentur für Arbeit, 2024
Geringfügig entlohnte Beschäftigte nach Arbeits- und Wohnort (Jahreszahlen), Statistik der Bundesagentur für Arbeit, 2024
