Was ist der Unterschied zwischen kurzfristiger und geringfügiger Beschäftigung?
Bei der Bezeichnung von Minijobs, kurzfristigen Beschäftigungen oder Aushilfsbeschäftigungen werden die Bezeichnungen oft synonym verwendet. Dies führt allerdings häufig zu unterschiedlichen Betrachtungen, wenn es dann um die versicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigungsverhältnisse geht.
Daher sollten die Bezeichnungen genauer betrachtet werden, um die Unterschiede zwischen kurzfristiger und geringfügiger Beschäftigung zu beantworten.
Geringfügige Beschäftigung
Als geringfügige Beschäftigungsverhältnisse werden laut Sozialgesetzbuch Beschäftigungsverhältnisse bezeichnet, die entweder aufgrund der Verdiensthöhe oder aufgrund des zeitlichen Umfangs als „geringfügig“ zu sehen sind (§ 8 SGB IV).
Hier hat der Gesetzgeber festgelegt, dass ein regelmäßiges monatliches Entgelt von nicht mehr als 450 Euro als geringfügig entlohntes Beschäftigungsverhältnis zu beurteilen ist. Diese geringfügig entlohnten Beschäftigungen werden auch häufig als 450-Euro-Jobs bezeichnet.
Kurzfristige Beschäftigung
Daneben gibt es noch eine andere Variante der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse, die kurzfristigen Beschäftigungen. Dabei handelt es sich um Beschäftigungsverhältnisse, deren zeitlicher Umfang nur geringfügig ist.
Dies sind Beschäftigungsverhältnisses, die von vornherein bzw. aufgrund der Eigenart der Beschäftigung auf nicht mehr als drei Monate bzw. 70 Arbeitstage befristet sind.
Die Verdiensthöhe spielt bei diesen kurzfristigen Minijobs keine Rolle bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung.
Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Daher muss hier die Frage konkretisiert werden. Denn tatsächlich handelt es sich bei einer kurzfristigen Beschäftigung um eine besondere Art bzw. Variante der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse. Daher kann somit nicht unbedingt nur von Unterschieden gesprochen werden.
Allerdings existieren sehr wohl Unterschiede zwischen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung (450-Euro-Minijob) und einer kurzfristigen Beschäftigung. Hier fallen als wesentliche Unterschiede die Möglichkeit der Verdiensthöhe und des Arbeitsumfangs in Auge. Aber auch der große Unterschied, dass eine kurzfristige Beschäftigung nicht dauerhaft ausgeübt werden darf.
Unterschiede geringfügig entlohnter Minijob und einem kurzfristiger Minijob
Geringfügig entlohnter Minijob | Kurzfristiger Minijob | |
Monatliches Entgelt | Regelmäßig nicht mehr als 450 Euro | – |
Arbeitsstunden | Maximal 46 Stunden monatlich* | – |
Befristung | Nein | Ja, nicht mehr als 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage im Kalenderjahr |
*) Stand Juli 2021