Minijobs 2021. Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick
Auch in 2021 gibt es neue Regelungen für Minijobber und Arbeitgeber. Hier finden Sie alle Änderungen bei Abgaben, Mindestlohn und Fälligkeitsterminen auf einen Blick.
Mindestlohn 2021 – Schrittweise Anhebung
Die Anpassungen des Mindestlohn bis Juli 2022 sind von der Mindestlohn-Komission vorgeschlagen und von der Bundesregierung umgesetzt worden. Der Mindestlohn wird in folgenden Schritten angehoben:
Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn
01.01.2021 – Erhöhung auf 9,50 Euro
01.07.2021 – Erhöhung auf 9,60 Euro
01.01.2022 – Erhöhung auf 9,82 Euro
01.07.2022 – Erhöhung auf 10,45 Euro
Verdienstgrenze nicht überschreiten – weniger arbeiten
Die Erhöhung des Mindestlohns kann sich auf die Arbeitszeiten von Minijobbern auswirken.
Weitere Erläuterungen zu Mindestlohn und Arbeitszeiten haben wir in unserem Artikel Arbeitszeit: Wie viele Stunden muss ich im Minijob arbeiten? für Sie zusammengefasst.
Abgaben für Minijobs in 2021
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Insolvenzgeldumlage von 0,6% in 2020 auf 0,12% in 2021 verdoppelt. Die restlichen Abgaben bleiben unverändert. Die Übersicht:
450-Euro Minijob | Kurzfristiger Minijob | |
---|---|---|
Rentenversicherung | 15% | – |
Beitraganteil des Minijobbers | 3,6% | – |
Krankenversicherung | 13% | – |
Steuern | 2% Pauschalsteuer oder individuel auf Lohnsteuerkarte | 25% Lohnsteuer pauschal oder individuell auf Lohnsteuerkarte |
Insovenzgeldumlage | 0,12% | 0,12% |
Unfallversicherung | individueller Beitrag | individueller Beitrag |
Umlage U1 (Krankheit) | 1,0% | 1,0% |
Umlage U2 (Mutterschaft) | 0,39% | 0,39% |
Neue Fälligkeitsterime
Bitte merken Sie sich die folgenden Fälligkeits- und Übermittlungstermine für 2021 vor:
Monat | Jan. | Feb. | Mrz. | Apr. | Mai | Jun. |
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Übermittlung des Beitragsnachweises bis | 24. | 21. | 24. | 25. | 24. | 23. |
Fälligkeitstag (drittletzter Bankarbeitstag): | 27. | 24. | 29. | 28. | 27. | 28 |
Monat | Jul. | Aug. | Sep. | Okt. | Nov. | Dez. |
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Übermittlung des Beitragsnachweises bis | 25. | 24. | 23. | 24. | 23. | 22.1 |
Fälligkeitstag (drittletzter Bankarbeitstag): | 28. | 27. | 28. | 27. | 26. | 28.1 |
1) Der 24. und 31. Dezember gelten nicht als Bankarbeitstage.
Quelle: www.minijob-zentrale.de