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Minijob - kurz und knapp!

Was ist ein Minijob?

Ein Minijob, z.B. in Fuchsstadt, ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der besondere Regelungen bezüglich Sozialversicherungspflicht und Steuerrecht bestehen.

Welche Arten von Minijobs gibt es?

Es gibt zwei Arten von Minijobs:

  • Am häufigsten ist in Fuchsstadt die geringfügige Beschäftigung mit einer Verdienstgrenze von durchschnittlich 556 Euro im Monat (Minijob).
  • Die kurzfristige Beschäftigung (kurzfristiger Minijob). Ein kurzfristiger Minijob in Fuchsstadt wird nicht regelmäßig sondern nur gelegentlich ausgeübt und die Höhe des Verdienstes ist nicht begrenzt.

Wieviele Stunden darf man in einem geringfügigen Minijob arbeiten?

Die Zahl der Stunden, die Minijobber monatlich in Fuchsstadt arbeiten dürfen, hängt von ihrem Stundenlohn ab. Auch für Minijobs gilt der gesetzliche Mindestlohn.

Wie lange kann man einen kurzfristigen Minijob in Fuchsstadt ausüben?

In einem kurzfristigen Minijob kann man u.a. in Fuchsstadt maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Jahr beschäftigt sein.

Welche Vorteile bieten Minijobs in Fuchsstadt?

Minijobs bieten Arbeitnehmern in Fuchsstadt die Möglichkeit, flexibel zu arbeiten, ohne der Sozialversicherungspflicht zu unterliegen, solange die festgelegten Einkommensgrenzen und Dauerbeschränkungen eingehalten werden.

Arbeitsmarkt in Fuchsstadt

Unternehmen in Fuchsstadt

Die Anzahl der Unternehmen in einer Stadt ist ein entscheidender Faktor für die Vielfätigkeit der regionalen Beschäftigungsmöglichkeiten wie z.B. Minijobs. In Fuchsstadt bieten 38 Betriebe unterschiedliche Jobs und Karriemöglichkeiten.

Geringfügig entlohnte Beschäftigte in Fuchsstadt

In Fuchsstadt sind geringfügige Beschäftigungen eine übliche Beschäftigungsform (z.B. als Minijob). Insgesamt sind 155 Berufstätige geringfügig beschäftigt. 80 Personen arbeiten ausschließlich in einem Minijob. 75 Minijobber gehen einer geringfügigen Beschäftigung parallel zu ihrem Hauptberuf nach.

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Fuchsstadt

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse ermöglichen den uneingeschränkten Zugang zu bestehenden Sozialleistungen. Sie können sowohl in Vollzeit, Teilzeit oder als Midijob ausgeübt werden und bei Bedarf mit zusätzlichen geringfügigen Beschäftigungen wie Minijobs ergänzt werden. In Fuchsstadt sind 780 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gemeldet. 411 Beschäftigte sind männlich, 369 der gemeldeten Arbeitsstellen werden von Frauen besetzt. 700 Pendler arbeiten regelmäßig außerhalb von Fuchsstadt, 322 einpendelnde Arbeitnehmer wohnen in einer anderen Kommune.

Fuchsstadt in Zahlen

OrtFuchsstadt
BundeslandBayern
Amtl. Gemeindeschlüssel09672124
Einwohnerzahl1.917
Fläche18,30 km²
Bevölkerungsdichte965 Einwohner je km²

Datenquellen:

Gemeindeverzeichnis GV-ISys, Statistisches Bundesamt (Destatis), 2024
Gemeindedaten der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach Wohn- und Arbeitsort, Statistik der Bundesagentur für Arbeit, 2024
Geringfügig entlohnte Beschäftigte nach Arbeits- und Wohnort (Jahreszahlen), Statistik der Bundesagentur für Arbeit, 2024