Die Anmeldung eines für den eigenen Privathaushalt [1] engagierten
Minijobbers ist gegenüber dem gewerblichen Minijob nochmals vereinfacht. Die Minijob-Zentrale [2] nennt
dies "Haushaltsscheckverfahren".
Um einen Minijobber für den Haushalt korrekt anzumelden,
benötigen Sie nur ein einziges Formular – den so genannten Haushaltsscheck [E.1]. Der ausgefüllte Haushaltsscheck stellt für die
Minijob-Zentrale die Grundlage dar, um die für Ihren Minijobber fälligen Sozialversicherungsbeträge zu berechnen
und abzubuchen. Im Gegensatz zur gewerblichen Anmeldung [3] müssen Sie sich also
nicht um die Berechnung der anfallenden Beiträge kümmern und auch keinen
Beitragsnachweis einreichen. Nach erfolgter Anmeldung im
Haushaltsscheckverfahren sind in der Regel keine
weiteren Formalitäten und Behördengänge notwendig. Auch die Bezahlung der
anfallenden Beträge für Ihren Minijob ist denkbar einfach und geschieht
halbjährlich per Lastschriftverfahren
(andere Zahlungsmöglichkeiten sind nicht möglich).
Bei der Minijob-Zentrale können Sie das Haushaltsscheck-Formular herunterladen oder es telefonisch unter der Nummer 01801 / 200 504 anfordern.
Für das Ausfüllen des Haushaltsschecks sind nur wenige Daten
erforderlich – diese allerdings in dreifacher Ausführung für Sie, Ihren
Minijobber und die Minijob-Zentrale. Bitte denken Sie daran, den
Haushaltsscheck auch Ihrem Minijobber zur dreifachen
Unterschrift vorzulegen!
Das Exemplar für die Minijob-Zentrale schicken Sie an:
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
Minijob-Zentrale
45115 Essen
Weiterführende Themen
[1] Private Minijobs
[2] Die Minijob-Zentrale
[3] Anmeldung gewerblicher Minijobs
[4] Was sind Minijobs?
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