Gleitzone: 400-800 €



400-Euro-Minijobs [1] sind eine praktische Sache: ein geringes Einkommen wird nicht durch hohe Beiträge zu den Sozialversicherungen belastet. Sie hatten jedoch früher einen großen Nachteil: Sobald die Einkommensgrenzen überschritten wurden, mussten Arbeitgeber wie Arbeitnehmer volle Beitragssätze zahlen. Damit entstand eine nahezu unüberwindliche Niedriglohnschwelle.

Dieses Problem hat der Gesetzgeber inzwischen gelöst: Durch die Einrichtung der sogenannten Midijobs ist eine "Gleitzone" mit angepassten, zwischen den Sätzen für reguläre Beschäftigungen und Minijobs liegenden Beiträgen eingerichtet worden. "Geglitten" wird zwischen 400,01 und 800 Euro Monatsentgelt.

In diesem Einkommensbereich wachsen die Sozialversicherungsbeiträge für den Arbeitnehmer von rund 4% an der Untergrenze des Einkommensbereiches von Midijobs auf rund 21% beim Maximum von 800 Euro Verdienst an.

Für den Arbeitgeber eines Midijobs gibt es diese Flexibilität jedoch nicht: Wenn sich der Verdienst des Arbeitnehmers zwischen 400,01 und 800 Euro bewegt, zahlt der Arbeitgeber immer Beiträge in Höhe von 21% des Arbeitsentgelts. Ein weiterer Unterschied: Während die Anmeldung [2] und Beitragszahlungen [3] für Minijobs über die Minijob-Zentrale [4] abgewickelt werden, ist bei Beschäftigungen im Rahmen der Gleitzone die Krankenkasse des Midijobbers der richtige Ansprechpartner.

Weiterführende Themen

[1] Minijobs auf 400-Euro-Basis

[2] Anmelden gewerblicher Minijobs

[3] Beitragsrecht

[4] Die Minijob-Zentrale

[5] Was sind Minijobs?

 


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