Die Anmeldung eines Minijobs [1] ist unkompliziert. Dennoch
müssen Sie einige Formalitäten beachten, um das neue Beschäftigungsverhältnis in
die richtigen Bahnen zu lenken. Nicht der Minijobber, sondern der Arbeitgeber ist für die
Anmeldung zuständig. Sollten Sie bisher noch keine Arbeitnehmer beschäftigen,
benötigen Sie zunächst eine Betriebsnummer. Ab dem 1. Januar 2008 ist bundesweit die Zentrale Betriebsnummernstelle der Bundesagentur für Arbeit in Saarbrücken für die Vergabe und Pflege der Betriebsnummern sowie der in diesem Zusammenhang erforderlichen Betriebsdaten zuständig: Zentrale Betriebsnummernstelle der Bundesagentur für Arbeit Eschberger Weg 68 66121 Saarbrücken Telefon: 0180 1 664466 E-Mail: betriebsnummernservice@arbeitsagentur.de
Die Anmeldung eines neuen Minijobbers erfolgt in drei
Schritten:
- Zunächst
einmal sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, eine richtige
sozialversicherungsrechtliche Beurteilung des zu vergebenden Minijobs aber auch des Bewerbers vorzunehmen. Um diesen als Minijobber einzustellen, müssen Sie die
Versicherungsfreiheit des Bewerbers feststellen. Dazu benötigen
Sie insbesondere Informationen über mögliche weitere
Beschäftigungsverhältnisse Ihres potenziellen Minijobbers.
Hilfreich ist
die Verwendung eines Personalfragebogens [E.1], in dem Sie etwa nach
persönlichen Daten des Minijobbers, Status und weiteren Beschäftigungen
fragen. Sollte der Minijobber auf die Versicherungsfreiheit in der
Rentenversicherung zu Gunsten voller Rentenansprüche [2] verzichten wollen, so kann die hierfür notwendige schriftliche Erklärung
ebenfalls im Rahmen des Personalfragebogen festgehalten werden.
Tipp: Der Handwerkstag Baden-Württemberg bietet Muster-Arbeitsverträge [E.6] für Minijobs u.a. kostenlos zum Download an.
-
Die Meldung zur Sozialversicherung nehmen Sie bei der Minijob-Zentrale [3] vor. Bei der
Anmeldung sind Angaben zur Person des Minijobbers zu machen. Besonders
wichtig ist hier die Sozialversicherungsnummer. Sollte der Minijobber
bisher keine Sozialversicherungsnummer besitzen, ist die Angabe von
Geburtsort, -datum und -name notwendig.
Die Anmeldung ist für gewerbliche Arbeitgeber inzwischen nicht mehr in Papierform oder per Datenträger, sondern nur noch über das Internet möglich. Dazu können verschiedene Lohnabrechnungsprogramme verwendet werden -- eine Liste bisher geprüfter Programme finden Sie z.B. bei der ITSG [E.2]. Alternativ bietet Ihnen die Minijob-Zentrale kostenlos die
Software sv.net [E.5] zur Datenübermittlung an. Die
Sozialversicherungs-Software sv.net bekommen Sie in unterschiedlichen Varianten,
die Ihnen die Verwendung als installierte PC-Version (sv.net/classic) oder
als Internet-Anwendung (sv.net/online) ermöglichen.
- Neben
der eigentlichen Meldung benötigt die Minijob-Zentrale auch einen
Beitragsnachweis von Ihnen. Sollten Sie mehrere Minijobs einrichten
wollen, genügt ein Nachweis für sämtliche unterhaltenen Minijobs. Im
Beitragsnachweis notieren Sie alle von Ihnen im Zeitraum eines Monats zu
zahlenden Beiträge und Abgaben. Auch für den Beitragsnachweis können Sie
die Software sv.net verwenden. Um die Höhe der Beiträge zu berechnen, stellt
die Minijob-Zentrale im Internet einen Beitrags-Rechner [E.3] bereit. Die
Beiträge sind monatlich unter Angabe der Betriebsnummer an die
Minijob-Zentrale zu überweisen (Bankverbindungen und Fälligkeitsdaten [E.4]). Noch einfacher ist es jedoch, die Beiträge per Einzugsermächtigung zum
jeweiligen Zahlungstermin von der Minijob-Zentrale abbuchen zu lassen.
Weiterführende Themen
[1] Was sind Minijobs?
[2] Aufstockung von Rentenbeiträgen
[3] Was ist die Minijob-Zentrale?
[4] Was sind Minijobs?
Externe Links
[E.1]
Personalfragebogen
der BDA (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände)
Die Checkliste für geringfügig Beschäftigte soll dem Arbeitgeber als Arbeitshilfe für die korrekte sozialversicherungsrechtliche Beurteilung des Arbeitnehmers dienen.
[Doc, 100 KB]
http://www.arbeitgeber.de/www/arbeitgeber.nsf/res/Checkliste.pdf/$file/Checkliste.pdf
[E.2]
Lohnabrechnungsprogramme mit Zertifizierung der ITSG
(Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH)
Unter dem Menüpunkt Programmsysteme>>Entgeltabr.software>>systemuntersucht können Sie eine Liste zertifizierter Lohnabrechnungsprogramme abrufen.
http://www.gkv-ag.de
[E.3]
Beitrags-Rechner Beitragsrechner der Minijob-Zentrale
Unter Downloads für Arbeitgeber >> Minijob-Rechner können Sie ein kostenloses Kalkulationsprogramm für abzuführende Minijob-Abgaben herunterladen. [XLS, 1.04 MB]
http://www.minijob-zentrale.de/nn_10188/DE/Service/DownloadCenter/DownloadCenter,lv2=25224.html
[E.4] Bankverbindungen und Fälligkeitsdaten für Abgabenzahlungen an die Minijob-Zentrale
Die
Beiträge für Minijobs sind monatlich unter Angabe der Betriebsnummer an die
Minijob-Zentrale zu überweisen.
http://www.minijob-zentrale.de/nn_10184/DE/2__AG/3__beitragszahlung/InhaltsNav.html__nnn=true
[E.5] sv.net Software zur Meldung von Minijobs an die Minijob-Zentrale
Dieses für Arbeitgeber kostenlose Programm gibt es in zwei Varianten: Als installierbares Programm für den PC (sv.net/classic) oder zur installationsfreien Online-Benutzung im Browser (sv.net/online).
http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/DE/4__svnet/InhaltsNav.html__nnn=true [E.6] Muster-Arbeitsverträge des BWHT
Der Handwerkstag Baden-Württemberg bietet kostenlose Musterverträge für alle Formen von Arbeitsverhältnissen kostenlos zum Download. http://www.handwerk-bw.de/service/publikationen/arbeitsvertragsmuster/
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