400 € - Minijobs




Beim "400-Euro-Minijob" handelt es sich um eine regelmäßig ausgeübte Beschäftigung, in der es – der Name sagt’s schon – eine konkrete Obergrenze des maximalen Verdienstes gibt. Wenn Sie sich als Minijobber innerhalb dieser Grenze bewegen, müssen Sie keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen (es sei denn, Sie möchten etwas für Ihre Rente tun [1] und verzichten auf einen Teil Ihrer Beitragsfreiheit). Und auch die Beiträge des Arbeitgebers sind erheblich reduziert: Wenn Sie als Arbeitgeber einen Minijobber einstellen möchten, zahlen Sie nur Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung [2], nicht jedoch zur Pflege- und zur Krankenversicherung.

Übrigens sollte bei aller Freude über die reduzierten Kosten für die Sozialversicherungen nicht vergessen werden: Auch Minijobs sind steuerpflichtig [3]!

Begriffsverwirrung: Nicht 400 Euro pro Monat,
sondern 400 Euro monatlich im Jahresdurchschnitt

So griffig der Titel "400-Euro-Minijob" klingt – er ist eigentlich nicht ganz richtig. Denn es geht bei der Verdienstgrenze weniger darum, dass Sie in einem Monat nie mehr als 400 Euro verdienen dürfen. Entscheidend ist vielmehr, dass Ihr "regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt" – also Ihr durchschnittlicher Monatsverdienst innerhalb von zwölf Monatennicht höher liegt als 400 Euro.

Dieser feine Unterschied hat in der Praxis erhebliche Auswirkungen und kann bei Nicht-Beachtung schnell teuer werden. Zum Beispiel, wenn Sie als Minijobber von Ihrem Arbeitgeber schon zu Beginn des Arbeitsverhältnisses vertraglich vereinbarte, einmalige Sonderzahlungen erhalten, die für die Berechnung Ihres 400-Euro-Minijobs zum monatlichen Einkommen addiert werden. Bekommen Sie also in einem Jahr von Januar bis November monatlich 400 Euro ausgezahlt, im Dezember jedoch zusätzlich zu den 400 Euro noch Weihnachtsgeld, liegen Sie über der Verdienstgrenze – und zwar nicht nur für den Dezember, sondern für das gesamte Jahr, für das dann Sozialversicherungsbeiträge nachzuzahlen sind. Dies können Sie als Minijobber verhindern, indem Sie im Voraus auf vertraglich eigentlich festgelegte Einmal-Zahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld schriftlich verzichten.

Diese Regelung hat aber auch Vorteile, denn sie bringt eine Flexibilisierung des einzelnen Monatsverdienstes mit sich: So darf der monatliche Verdienst eines Minijobbers gelegentlich auch über 400 Euro liegen, wenn denn dieses Plus in anderen Monaten wieder ausgeglichen wird. Es kommt eben auf den durchschnittlichen Monatsverdienst an.

Als Arbeitgeber müssen Sie Ihren Minijobber also nicht unbedingt pünktlich nach Hause schicken, obwohl sich gerade jetzt die unerledigte Arbeit anhäuft. Sorgen Sie nur dafür, dass Ihr Minijobber in ruhigeren Zeiten entsprechend weniger arbeitet und sich sein Einkommen aus dem Minijob über den Zeitraum von zwölf Monaten innerhalb des Rahmens von 400 Euro durchschnittlichen Monatsverdienstes bewegt.

Gleichzeitig mehrere 400-Euro-Minijobs?

Grundsätzlich ist es möglich, mehrere 400-Euro-Minijobs nebeneinander auszuüben. Es spielt also keine Rolle, ob Sie als Minijobber Ihren Verdienst in einem oder mehreren Minijobs erzielen – so lange Sie in der Summe Ihres Einkommens aus mehreren Minijobs nicht mehr als 400 Euro regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgeltes bekommen.

In der Praxis bedeutet dies: Versuchen Sie nicht, durch das Ausüben mehrerer Minijobs ein möglichst hohes Einkommen zu erreichen und gleichzeitig die Beiträge zur Sozialversicherung zu sparen – das wird nicht klappen, denn die Verdienste der parallel von Ihnen ausgeübten 400-Euro-Minijobs werden addiert. Nur dann, wenn Sie in der Summe der Einnahmen aus Ihren Minijobs nicht mehr als durchschnittlich 400 Euro monatlich verdienen, behalten Sie die Sozialversicherungsfreiheit.

400-Euro-Minijob trotz sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung?

Sie können neben Ihrem eigentlichen Beruf durchaus einen 400-Euro-Minijob ausüben und genießen auch dann die Vorteile der Sozialversicherungsfreiheit dieser Beschäftigung. Dabei ist es jedoch nur möglich, neben der sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung in einem, nicht jedoch in mehreren 400-Euro-Minijobs beitragsfrei zu arbeiten. Sollten Sie also neben Ihrer Hauptbeschäftigung und Ihrem 400-Euro-Minijob einen zweiten derartigen Minijob aufnehmen, wird dieser zweite Minijob zu Ihrer Hauptbeschäftigung hinzu gezählt und ist dann voll beitragspflichtig. In diesem Fall ist es gleichgültig, ob Sie auch mit einem zweiten Minijob noch innerhalb der möglichen 400 Euro durchschnittlichen Monatsverdienstes bleiben – für einen zweiten Minijob müssen Sie unabhängig von der Verdienstsumme Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

Weiterführende Themen

[1] Freiwillige Rentenbeiträgen

[2] Beitragsrecht (für Arbeitgeber)

[3] Steuern

[4] Was sind Minijobs?

 


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