Beim "400-Euro-Minijob" handelt es sich um eine regelmäßig ausgeübte Beschäftigung, in
der es – der Name sagt’s schon – eine konkrete
Obergrenze des maximalen Verdienstes gibt. Wenn Sie sich als Minijobber innerhalb dieser Grenze
bewegen, müssen Sie keine
Sozialversicherungsbeiträge zahlen (es sei denn, Sie möchten etwas für Ihre
Rente tun [1] und verzichten auf einen Teil Ihrer Beitragsfreiheit). Und auch die Beiträge des Arbeitgebers sind
erheblich reduziert: Wenn Sie als
Arbeitgeber einen Minijobber einstellen möchten, zahlen Sie nur Beiträge zur Renten- und
Krankenversicherung [2], nicht jedoch
zur Pflege- und zur Krankenversicherung.
Übrigens sollte bei aller Freude über die reduzierten Kosten
für die Sozialversicherungen nicht vergessen werden: Auch Minijobs sind steuerpflichtig [3]!
Begriffsverwirrung: Nicht 400 Euro pro Monat,
sondern 400 Euro monatlich im
Jahresdurchschnitt
So griffig der Titel "400-Euro-Minijob" klingt –
er ist eigentlich nicht ganz richtig. Denn es geht bei der Verdienstgrenze
weniger darum, dass Sie in einem Monat nie mehr als 400 Euro verdienen dürfen.
Entscheidend ist vielmehr, dass Ihr "regelmäßiges
monatliches Arbeitsentgelt" – also Ihr durchschnittlicher Monatsverdienst innerhalb von zwölf Monaten – nicht höher liegt als 400 Euro.
Dieser feine
Unterschied hat in der Praxis erhebliche
Auswirkungen und kann bei Nicht-Beachtung schnell teuer werden. Zum
Beispiel, wenn Sie als Minijobber von Ihrem Arbeitgeber schon zu Beginn des
Arbeitsverhältnisses vertraglich vereinbarte, einmalige Sonderzahlungen erhalten, die für die Berechnung Ihres
400-Euro-Minijobs zum monatlichen Einkommen addiert werden. Bekommen Sie also in
einem Jahr von Januar bis November monatlich 400 Euro ausgezahlt, im Dezember
jedoch zusätzlich zu den 400 Euro noch Weihnachtsgeld, liegen Sie über der Verdienstgrenze – und zwar
nicht nur für den Dezember, sondern für das gesamte Jahr, für das dann Sozialversicherungsbeiträge
nachzuzahlen sind. Dies können Sie als Minijobber verhindern, indem Sie im Voraus
auf vertraglich eigentlich festgelegte Einmal-Zahlungen wie Weihnachts- oder
Urlaubsgeld schriftlich verzichten.
Diese Regelung hat aber auch Vorteile, denn sie bringt eine Flexibilisierung des einzelnen
Monatsverdienstes mit sich: So darf der monatliche Verdienst eines Minijobbers
gelegentlich auch über 400 Euro liegen, wenn denn dieses Plus in anderen
Monaten wieder ausgeglichen wird. Es
kommt eben auf den durchschnittlichen Monatsverdienst an.
Als Arbeitgeber müssen Sie Ihren Minijobber also nicht
unbedingt pünktlich nach Hause schicken, obwohl sich gerade jetzt die
unerledigte Arbeit anhäuft. Sorgen Sie nur dafür, dass Ihr Minijobber in
ruhigeren Zeiten entsprechend weniger arbeitet und sich sein Einkommen aus dem
Minijob über den Zeitraum von zwölf
Monaten innerhalb des Rahmens von 400 Euro durchschnittlichen Monatsverdienstes
bewegt.
Gleichzeitig mehrere 400-Euro-Minijobs?
Grundsätzlich ist es möglich, mehrere 400-Euro-Minijobs
nebeneinander auszuüben. Es spielt also keine Rolle, ob Sie als Minijobber
Ihren Verdienst in einem oder mehreren Minijobs erzielen – so lange Sie in der Summe Ihres Einkommens aus mehreren Minijobs
nicht mehr als 400 Euro regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgeltes bekommen.
In der Praxis bedeutet dies: Versuchen Sie nicht, durch das
Ausüben mehrerer Minijobs ein möglichst hohes Einkommen zu erreichen und gleichzeitig
die Beiträge zur Sozialversicherung zu sparen – das wird nicht klappen, denn
die Verdienste der parallel von Ihnen ausgeübten 400-Euro-Minijobs werden
addiert. Nur dann, wenn Sie in der Summe der Einnahmen aus Ihren Minijobs nicht
mehr als durchschnittlich 400 Euro monatlich verdienen, behalten Sie die Sozialversicherungsfreiheit.
400-Euro-Minijob trotz sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung?
Sie können neben Ihrem eigentlichen Beruf
durchaus einen 400-Euro-Minijob ausüben
und genießen auch dann die Vorteile der Sozialversicherungsfreiheit dieser Beschäftigung.
Dabei ist es jedoch nur möglich, neben der sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung
in einem, nicht jedoch in mehreren
400-Euro-Minijobs beitragsfrei zu arbeiten. Sollten Sie also neben Ihrer
Hauptbeschäftigung und Ihrem 400-Euro-Minijob einen zweiten derartigen Minijob
aufnehmen, wird dieser zweite Minijob
zu Ihrer Hauptbeschäftigung hinzu
gezählt und ist dann voll
beitragspflichtig. In diesem Fall ist es gleichgültig, ob Sie auch mit
einem zweiten Minijob noch innerhalb der möglichen 400 Euro durchschnittlichen
Monatsverdienstes bleiben – für einen
zweiten Minijob müssen Sie unabhängig von der Verdienstsumme
Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
Weiterführende Themen
[1] Freiwillige Rentenbeiträgen
[2] Beitragsrecht (für Arbeitgeber)
[3] Steuern
[4] Was sind Minijobs?
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