Was ändert sich für “Aufstocker” ab 2013?



Kurz gesagt: Nichts!
Minijobber die sich vor dem 1. Januar 2013 dazu entschieden haben “aufzustocken”, bleiben auch zukünftig pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung.

… fast nichts:
Mit dem Januar 2013 wurde die Mindestbemessungsgrundlage von 155 Euro im Monat auf 175 Euro angehoben. Der Beitrag zur Rentenversicherung wird also ab 2013 von einem Mindestentgelt in Höhe von 175 Euro berechnet.

Aufstocken?
Wir haben nochmals kurz zusammengefasst was es mit dem Verzicht auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung auf sich hat.


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